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Informationen zum Kurbeitrag

Kurbezirke

Kurbezirk I Bad Staffelstein und Oberau
Kurbezirk II übrige Stadtgebiet

 

Der Kurbeitrag beträgt je Aufenthaltstag:

a) in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. jeden Jahres

1. Kurbezirk I
für Einzelpersonen 1,50 €
für Familien für die erste Person 1,50 €
für Familien für die zweite Person 1,50 €
für die dritte und jede weitere Person 0,75 €

2. Kurbezirk II
für Einzelpersonen 1,00 €
für Familien für die erste Person 1,00 €
für Familien für die zweite Person 1,00 €
für die dritte und jede weitere Person 0,50 €

b) in der Zeit vom 01.11. bis 31.03. jeden Jahres

1. Kurbezirk I
für Einzelpersonen 1,00 €
für Familien für die erste Person 1,00 €
für Familien für die zweite Person 1,00 €
für die dritte und jede weitere Person 050 €

2. Kurbezirk II
für Einzelpersonen 0,50 €
für Familien für die erste Person 0,50 €
für Familien für die zweite Person 0,50 €
für die dritte und jede weitere Person 0,25 €

 

Die Kurbeitragsschuld entsteht für jeden Aufenthalt mit Beginn des jeweiligen Tages und wird längstens für 21 Tage pro Jahr berechnet. Dies gilt auch für mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr.
Kurbeitragspflichtige, die nicht im Kurgebiet übernachten, haben den Kurbeitrag nach den Sätzen des Kurbezirks II zu entrichten. Schwerstbehinderte, die den Behindertenausweis mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100% oder dem Zusatz "aG", "Bi" oder "H" vorlegen, erhalten eine Ermäßigung von 50% auf den Kurbeitrag.
Zu einer Familie gehören nur die Ehegatten und die wirtschaftlich von ihnen abhängigen Kinder. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.

Durch Zahlung des Kurbeitrages erhalten Sie folgende Vergünstigungen.

 

 

 

 

Seit 131 Tagen ist unsere Thermenkönigin Jennifer I. im Amt.

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