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Beitragsordnung des Tourismusverein Bad Staffelstein e. V.
Die Gründungsversammlung des Tourismusvereins Bad Staffelstein
e. V. hat am 7. Mai 2003
gem. § 13 Absatz 2 der Satzung folgende Beitragsordnung beschlossen:
1. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 25 EURO. Bei
Eintritt im Gründungsjahr fällt keine Aufnahmegebühr an; es ist
jedoch der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
2. Jahresbeiträge
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Gastronomie ohne Beherbergung
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30 EURO
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Beherbergungsbetriebe
gewerblich (über 8 Betten)
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pro Bett 2 Euro
minimal 50 Euro maximal 150 Euro
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privat (bis 8 Betten)
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30 EURO
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Ferienwohnungen oder Ferienhäuser
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30 EURO
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Gewerbebetriebe, Einzelhandelsgeschäfte,
Freiberufler
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30 EURO
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Einzelmitgliedschaft
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30 EURO
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Landkreise oder Gemeinden
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pro Einwohner 0,05 EURO
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Fördernde Mitglieder
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minimal 100 EURO
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Die Beiträge werden bis zum 31. Januar eines Jahres gem. § 12 Abs. 3 der
Satzung abgebucht.
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