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Beitragsordnung des Tourismusverein Bad Staffelstein e. V.

Die Gründungsversammlung des Tourismusvereins Bad Staffelstein e. V. hat am 7. Mai 2003
gem. § 13 Absatz 2 der Satzung folgende Beitragsordnung beschlossen:

1. Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt 25 EURO. Bei Eintritt im Gründungsjahr fällt keine Aufnahmegebühr an; es ist jedoch der volle Jahresbeitrag zu zahlen.

2. Jahresbeiträge

Gastronomie ohne Beherbergung

30 EURO

Beherbergungsbetriebe
gewerblich (über 8 Betten)

pro Bett 2 Euro
minimal 50 Euro maximal 150 Euro

privat (bis 8 Betten)

30 EURO

Ferienwohnungen oder Ferienhäuser

30 EURO

Gewerbebetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Freiberufler

30 EURO

Einzelmitgliedschaft

30 EURO

Landkreise oder Gemeinden

pro Einwohner 0,05 EURO

Fördernde Mitglieder

minimal 100 EURO


Die Beiträge werden bis zum 31. Januar eines Jahres gem. § 12 Abs. 3 der Satzung abgebucht.

Seit 131 Tagen ist unsere Thermenkönigin Jennifer I. im Amt.

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